1. Die Grundvoraussetzung, um ein Projekt einzureichen ist, dass es von einer durch ein deutsches Finanzamt anerkannten gemeinnützigen Organisation durchgeführt wird.
Die Organisation muss über eine gültige, von einem deutschen Finanzamt ausgestellte, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, verfügen. Dies wird im ersten Schritt der Einreichung durch unseren Partner Haus des Stiftens überprüft.
2. Organisationen mit ausschließlichem Sitz im Ausland und damit ohne eine, durch ein deutsches Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeitsbescheinigung, können bei Restcent leider nicht eingereicht werden.
3. Die eingereichten Projekte können auf der ganzen Welt durchgeführt werden - hier gelten keine Beschränkungen.
4. Der Bewerbungsprozess muss durch einen SAP-Mitarbeiter/eine SAP-Mitarbeiterin gestartet werden. Dies erfolgt über die Restcent Plattform.
5. Fördergelder können nur für ein in sich geschlossenes Projekt beantragt werden. Laufende Kosten der Organisation (z.B. Personal, Miete etc., ohne Projektbezug) können nicht eingereicht werden.
6. Die Verantwortung für die Umsetzung des Projektes muss bei der einreichenden Organisation liegen: Es ist nicht möglich, sich für Restcent Gelder als Teil eines Fundraisingprojektes (z.B. durch Service-Organisationen wie Roundtable, Lions, etc,) zu bewerben.
7. Die angefragte Fördersumme kann maximal 10.000 Euro betragen. In einer Kostenkalkulation ist darzustellen, wie sich die Mittel verteilen (Bitte die Mittel nach Vorgabe in Personal-, Material- und Administration/Overhead-Kosten aufteilen).
8. Wenn eine eingereichte Organisation im Jahr zuvor durch Restcent-Mittel gefördert wurde, muss sowohl der SAP-Einreichende als auch die Organisation im darauffolgenden Jahr bei der Ausschreibung aussetzen. Eine Organisation kann nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahrengefördert werden – auch wenn es sich um unterschiedliche Projekte handelt.
9. Die Auszahlung der Mittel erfolgt voraussichtlich ab April 2024 (ohne Gewähr).
Achtung