Häufig gestellte Fragen/FAQ


Wie lege ich mein eigenes Projekt an?/Wie kann ich als Verein oder Organisation teilnehmen?
Sie können sich kostenlos als Organisation registrieren. Sie werden automatisch Schritt für Schritt durch den Projekterstellungsprozess geführt. Welche Informationen wir von Ihnen bei der Projekterstellung abfragen, erfahren Sie hier
Muss ich mich für jede Aktion neu registrieren?
Nein, eine einmalige Registrierung als Organisation ist auch für zukünftige Aktionen ausreichend. Loggen Sie sich mit Ihren bereits vorhandenen Nutzerdaten ein und erstellen für eine neue Aktion ein neues Projekt.
Bei dem Versuch mich einzuloggen erhalte ich die Meldung „Dieser Account ist inaktiv.“. Was bedeutet das?
Nach der Registrierung erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, mit dem Sie Ihr Nutzerkonto aktivieren müssen. Falls das Nutzerkonto nicht über diesen Link aktiviert wird, wird das Nutzerkonto nach 7 Tagen deaktiviert. Melden Sie sich in diesem Fall bei unserem Support (foerderprogramme@hausdesstiftens.org)
Welche Organisationen können teilnehmen?
Alle nominierten Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und im Besitz einer von einem deutschen Finanzamt ausgestellten, gültigen Gemeinnützigkeitsbescheinigung sein. Dies wird im Rahmen des Validierungsprozesses durch Haus des Stiftens überprüft. - Organisationen mit ausschließlichem Sitz im Ausland, die nicht über die unter 4. aufgeführten Punkte sind von der Teilnahme an Restcent ausgeschlossen.
Wann startet die Kampagne: Timeline der drei Phasen?
Restcent 2024 hat mit der ersten Phase, der Projekteinreichung am 15. März begonnen. Bis zum 1. März haben alle SAP-Mitarbeiter:innen in Deutschland die Möglichkeit, Organisationen einzuladen, validieren zu lassen und ein Projekt einzureichen. Vom 04. März bis zum 15. März werden die Projekte durch das Auswahlkomitee bewertet und eine Shortlist der Projekte für das Voting erstellt. Vom 18. März bis 22. März können dann alle SAP-Mitarbeiter:innen, die bei Restcent mitmachen, beim Voting über ihre Favoritenprojekte abstimmen.
Wann werden die Gewinner:innen benachrichtigt? (Wann genau versenden wir die Gewinnbenachrichtigungen?)
Am 26. März werden die Gewinner bekannt gegeben. Die Ausschüttung der Gelder erfolgt ab dem 1. April.
Wer zahlt die Spende aus?
Die gesammelten Kundenspenden aus unseren Filialen geben wir an Haus des Stiftens weiter, die den entsprechenden Betrag monatlich an Sie überweisen. Hierfür werden Ihre Bankdaten aus dem Registrierungsprozess genutzt.
Muss ich als Empfänger-Organisation eine Spendenquittung/ Zuwendungsbestätigung (ZWB) ausstellen?
Nein, sofern die Überweisung vom Haus des Stiftens kommt, dürfen für die erhaltenen Gelder keine Spendenquittungen an die Kampagneninhaber (SAP) ausgestellt werden. Dem Haus des Stiftens als Überweiser müssen Sie keine Spendenquittung ausstellen.